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Frau Rechtsanwältin Brigitte Schuberth, Bankkauffrau, Fachanwältin für Familienrecht war in folgenden Sendungen im Fernsehen zu sehen als auch in sonstigen Medien:
SAT1, Januar 2007
In der weiteren Sendung F r ü h s t ü c k s f e r n s e h e n/SAT1 erfolgte ein weiteres Interview im Januar 2007 zur Frage der Zulässigkeit von Eheverträgen im Hinblick auf die ergangenen Urteile des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Hier wurde in der Fernsehsendung aufgezeigt, unter welchen rechtlichen Aspekten zu überprüfen ist, ob eingegangene Eheverträge rechtlich tatsächlich bindend sind. Nicht immer ist ein Ehevertrag bindend, auch wenn eine entsprechende Unterschrift vor einem Notar erfolgt ist! Die maßgeblichen Kriterien zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle wurden im Interview mit entsprechenden Beispielsfällen anschaulich erläutert.
RTL, Oktober 2006
In der Sendung P l a n e t o p i a / R T L wurde Frau Rechtsanwältin Brigitte Schuberth im Oktober 2006 interviewt zu der rechtlichen Frage, ob die die Software F l e x y s p y rechtlich zulässig ist.
Es handelt sich hierbei um eine Software für Handys, die innerhalb von wenigen Minuten auf einem f r e m d e n Handy installiert werden kann, meist ohne dass der Handybenutzer dies bemerkt. Durch diese Software Flexyspy (engl = flexibler Spion) kann ein fremdes Handy und dessen Aktivitäten ausspioniert werden. Die Daten können an jedem beliebigen Computer abgerufen werden. In Deutschland kann die Software von einem thailändischen Hersteller für rund Euro 110,– käuftlich erworben werden. Ehepartner können so ausspioniert werden, wann mit wem mit welchem Inhalt per sms in Kontakt getreten wurde. Das Interview wurde zur Frage gegeben, ob die Software Flexyspy in Deutschland legal erworben werden kann, ob das Ausspionieren von Daten zivilrechtliche Abwehransprüche und auch Schadensersatzansprüche auslöst; auch die strafrechtliche Relevanz von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren wurde bewertet.